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 Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen e.V. in chronologischer Reihenfolge. Die neuesten Nachrichten stehen oben!

 

Landtag beschließt Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – LAG WfbM Sachsen begrüßt neuen Gesetzesbeschluss

Der Sächsischer Landtag hat am 13. Februar 2026 Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen (LAG WfbM Sachsen) begrüßt diesen wichtigen Schritt ausdrücklich.

Ab 2027 erhalten auch die rund 16.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Damit wird von Beginn an eine Gleichbehandlung sichergestellt und die Grundlage für mehr berufliche Weiterbildung sowie politisches Engagement geschaffen.

Der Vorsitzende Heiko Buschbeck bezeichnet den Beschluss als starkes Signal für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Ein besonderer Dank gilt dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, sowie allen Beteiligten für ihren Einsatz.

Die LAG WfbM Sachsen begleitet nun aktiv die Umsetzung des Gesetzes und setzt sich insbesondere für eine verlässliche Refinanzierung der zusätzlichen Bildungstage ein.

Zur vollständigen Pressemitteilung

 

 

Inklusion schafft Innovation.
Rund 240 Teilnehmende aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Werkstätten kamen beim ersten Fachkongress der LAG WfbM Sachsen am 23. September 2025 im Carlowitz Congresscenter zusammen.

Im Mittelpunkt: Wie Unternehmen und Gesellschaft gemeinsam Potenziale entfalten und Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren können.

Inspirierende Impulse, gelebte Praxis und klare Botschaften machten deutlich:
Inklusion ist kein Randthema – sie ist eine Chance für uns alle.

Mehr erfahren Sie hier.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich umfassend erneuert und nun offiziell veröffentlicht. Mit den aktualisierten Vorgaben verfolgt die BA das Ziel, den Bildungsbereich in Werkstätten und bei weiteren Anbietern stärker zu vereinheitlichen und auf zeitgemäße, personenzentrierte Standards auszurichten. Ein besonderer Fokus liegt auf mehr Transparenz, einer konsequenten Ausrichtung auf individuelle Kompetenzen sowie einer verbindlichen digitalen Prozesskette.

Das Konzept tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist ab sofort über die Webseite der BA abrufbar. Gleichzeitig sollen die neuen Regelungen zum Fahrdienst sowie die Einführung der Elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW) starten, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Entwicklung eines eigenen Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben Werkstätten und Leistungserbringer eine Übergangsfrist bis Ende 2026.

Das neue Fachkonzept steht ab sofort auf der Homepage der Bundesagentur für arbeit zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter

Was verändert sich mit dem neuen Fachkonzept?

Die Neufassung bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen und Klarstellungen mit sich, die künftig verbindlich umzusetzen sind:

1. Qualitätsmanagement und Dokumentation werden verbindlicher
Werkstätten müssen ein strukturiertes Qualitäts- und Leistungshandbuch führen und regelmäßig aktualisieren. Dazu gehören festgelegte Abstimmungsprozesse, Qualitätszirkel sowie eine kontinuierliche Überprüfung von Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen.

2. Digitale Abläufe und EMAW als verpflichtender Standard
Die BA schreibt künftig eine digitale Abwicklung zentraler Verfahrensschritte vor – von Eintritts- und Zwischenmeldungen bis hin zu Berichten und Abschlussdokumentationen. Dafür werden standardisierte Informationspakete und einheitliche Prozesse verlangt.

3. Stärker kompetenzorientierte Bildungsplanung
Die individuelle Förderung rückt in den Mittelpunkt: EV und BBB müssen auf einer systematischen Kompetenzanalyse aufbauen. Ergebnisse, Ziele und Maßnahmen sind in einem dynamisch fortgeschriebenen Eingliederungsplan festzuhalten, der regelmäßig angepasst wird.

4. Ausbau modularer Qualifizierungsangebote
Der Berufsbildungsbereich soll künftig intensiver mit Qualifizierungsbausteinen arbeiten. Zudem müssen Werkstätten die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Feststellung und Anerkennung beruflicher Kompetenzen (BVaDiG) berücksichtigen.

5. Neue Vorgaben für Praktika und betriebliche Lernorte
Berufliche Orientierung soll praxisnäher organisiert werden. Dazu gehört, dass Teilnehmende mindesten zwei unterschiedliche Berufsfelder kennenlernen. Umfang und Ziele aller Praktika werden verbindlich im Eingliederungsplan festgehalten.

6. Stärkere Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Übergänge in reguläre Beschäftigung – inklusive Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung – sollen gezielt gefördert, geplant und dokumentiert werden.

Hinweis zur Anmeldung

Die reguläre Online-Anmeldung für den Fachkongress ist bereits geschlossen, da die Anmeldefrist abgelaufen ist. Es sind jedoch noch wenige Restplätze verfügbar.

Wenn Sie teilnehmen möchten, schreiben Sie uns bitte direkt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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