Aktuelles

 Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen e.V. in chronologischer Reihenfolge. Die neuesten Nachrichten stehen oben!

 

Am 05.02.19 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAb-gAnpG) veröffentlicht. Hierzu konnten recht kurzfristig Stellungnahmen eingereicht werden. Diese Möglichkeit haben auch einige Institutionen (bspw. BAG WfbM, Bundesagentur für Arbeit, DGB & BAG der Freien Wohlfahrtspflege) genutzt.
 
Den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen können Sie hier nachlesen:
 
Gemeinsam ist allen Stellungnahmen eine grundsätzlich positive Sichtweise zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlägen.
 
Der Gesetzentwurf sieht zum 1. August 2019 eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes und des Grundbetrages vor. Das Ausbildungsgeld soll im ersten und zweiten Jahr des Berufsbildungsbereichs 117,- Euro betragen. Eine Abstufung zwischen beiden Jahren im Berufsbildungsbereich (bislang 67,- Euro im ersten Jahr BBB und 80,- Euro im zweiten Jahr) soll künftig entfallen.
 
Gemäß § 221 Absatz 2 SGB IX zahlen Werkstätten den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten ein Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungsbereich leistet und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt.
 
Die geplante Erhöhung des Ausbildungsgeldes würde auch zu einer Erhöhung des Grundbetrags von bisher 80,- Euro auf 117,- Euro führen. Die Idee des Gesetzes ist sicher richtig, dennoch darf die Erhöhung des Grundbetrages nicht ohne eine betriebswirtschaftliche Betrachtung erfolgen. In der Folgewirkung sind keine Verbesserungen, sondern  eher negative Verwerfungen für die Entgeltstruktur im Arbeitsbereich der WfbM in Sachsen zu befürchten. Denn nach §12 (5) der Werkstättenverordnung ist das Grundentgelt im Arbeitsbereich der WfbM an § 125 SGB III gekoppelt, muss jedoch, im Unterschied zum Ausbildungsgeld, durch die Menschen mit Behinderung selbst erwirtschaftet werden.
 
Letztlich ist also nicht die Höhe, sondern lediglich die Art der Verteilung des Entgeltes betroffen und wird zu Lasten der leistungsstärkeren Werkstattbeschäftigten gehen und die wirtschaftliche Führbarkeit der WfbM in Frage stellen.
 
Das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ist zwar zwischenzeitlich beendet, dennoch haben die LIGA Sachsen und LAG WfbM Sachsen
eine Stellungnahme erarbeitet. Sie finden das Dokument zum Nachlesen hier: Stellungnahme BABAbgAnpG.

 

Herr Buschbeck, Geschäftsführer der INVITAS-Lebenshilfewerk gGmbH (2. von links) und
Frau Staatsministerin Klepsch (4. von links) bekommen die Bestellkarte im Samocca erklärt

 

Wichtige Anregungen für eine gelingende Inklusion holte sich Sozialministerin Barbara Klepsch am Montag, den 05.02.2018 im Café Samocca in Aue. Hier tauschte sie sich mit Menschen mit Behinderungen, mit Vertretern von Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern der Behindertenarbeit sowie mit der Behindertenbeauftragten des Erzgebirgskreises aus. Gesprochen wurde auch über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen, das Bundesteilhabegesetz und die Beratung von Menschen mit Behinderungen. »Ich habe heute gehört, wo der Schuh vor Ort drückt und ich habe Vieles gehört, was uns bei der Umsetzung unserer aktuellen Aufgaben helfen wird«, so die Sozialministerin nach der Gesprächsrunde. Das Cafe Samocca wurde bewusst gewählt: Dort arbeiten Menschen mit Behinderungen aus den Invitas Werkstätten Schneeberg.

Vor dem Gedankenaustausch bei Kaffee und Kuchen besuchte Frau Staatsministerin Barbara Klepsch die Werkstatt der Lebenshilfe in Schwarzenberg. Hier konnte sie sich davon überzeugen, dass Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt Teilhabe am Arbeitsleben praktizieren. »Ich bin immer wieder beeindruckt, welche tollen Leistungen Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt erbringen«, bekräftigte die Ministerin. »Und die Werkstatt der Lebenshilfe hat mir mit der neuen beruflichen Bildung – den Praxisbausteinen – sehr eindrucksvoll gezeigt, dass hier Perspektiven für die Zukunft von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden.« Bei einem Werkstattrundgang lernte Klepsch die Tätigkeitsfelder der Einrichtung, beispielsweise den Bereich Datenträgerrecycling und die Montagegruppe, kennen. Anschließend kam die Ministerin mit dem Werkstattleiter und wichtigen Regionalvertretern ins Gespräch.

Ein Blick in den gut gefüllten Konferenzsaal

 

Am 19.09.18 fand die diesjährige Mitgliederversammlung im BGW Bildungszentrum Dresden statt.

 Trotz der gesundheitlich bedingten kurzfristigen Absage des für den Vormittag geplanten Hauptreferenten, Herr Dr. Thesing, war das Programm gut mit Inhalten gefüllt.

 

Nach der Begrüßung seitens des Gastgebers in Person von Herrn Fischer, stellvertretender Bezirkstellenleiter der BGW, folgte ein Referat zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssituationsanalyse von Menschen mit Behinderung in Werkstätten,

sowie zu den allgemeinen Leistungen der BGW.

 

Im Anschluss berichtete Herr Dr. Walter, stellvertretender Vorsitzender der BAG WfbM von den Aktivitäten des Bundesverbandes, bspw. in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Landesrahmenverträge. Ebenso ging er auf Optionen der Zukunft der Werkstätten:Messe in Nürnberg ein und erläuterte den aktuellen Stand zur Finanzierung der Werkstatträte Deutschland.

 

Die Vertreterinnen des KSV, Frau Werzner und Frau Hofmann informierten zur Kleinmaßnahmenförderung 2019 und den ersten Erfahrungen zum ITP in den sächsischen Modellregionen.

 

Vertreter des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen und Frau Seyffert-Weiß gaben Einblicke in ihre bisher geleistete Arbeit, ermöglichten Ausblicke zu perspektivisch anstehenden Aufgaben.

 

Herr Bemmann-Ender, Referent im Sächsischen Sozialministerium sprach zu den ersten Ergebnissen des 6. Teilhabeberichtes zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen und zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene.

 

Weiterhin stellten Frau Qaschny und Frau Schnabel Aktuelles aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Operativen Service Chemnitz vor.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Mitgliederversammlung wurde der Jahresabschluss für 2017 bestätigt, der Vorstand für den Zeitraum von Oktober 2017 bis September 2018 entlastet, der Finanzplan für das Jahr 2019 vorgestellt und von den Mitgliedern bestätigt, sowie einige steuerrechtlich bedingte Änderungen der Satzung vorgenommen.

 

Der Vorstandsvorsitzende, Herr Buschbeck ging im Rahmen seines Rechenschaftsberichtes insbesondere auf die aus dem Bundesteilhabegesetz folgenden Individualisierungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ein und erläuterte die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die WfbM.

Trotz der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und zunehmenden Aufgabenvielfalt sind die Kostensätze für die sächsischen Werkstätten im bundesweiten Vergleich nicht ansatzweise vergleichbar angestiegen.

 

Das Werben neuer Fachkräfte wird immer mehr zum Glücksspiel und eine bedarfsgerechte Begleitung der Beschäftigten in den WfbM ist mehr und mehr Wunschvorstellung.

Aus diesem Grunde hat der Vorstand fünf Kernforderungen erarbeitet, die seitens Herrn Buschbeck vorgestellt und erläutert wurden.

 

Die 5 Forderungen in aller Kürze:

  • Unterscheidung von Hilfebedarfsgruppen, wie es bspw. in Berlin möglich ist und ein sich daraus ergebender Stellenschlüssel zwischen 1 : 3  bis 1 : 12 im Arbeitsbereich!

 

  • Das Recht auf Lebenslanges Lernen, dh. auch berufliche Bildung, wie beispielsweise im sächsischen Modellprojekt "PRAXISBAUSTEIN" für den Berufsbildungsbereich, muss im Arbeitsbereich ermöglicht werden! Dafür benötigen wir "Ausbilder" im Arbeitsbereich (Schlüssel 1 : 60)!

 

  • Ein Regelfinanziertes Inklusionsmanagement (mindestens ein Vollzeitäquivalent pro WfbM)!

 

  • Ein Individualisiertes Inklusionsmanagement! Um besser Unterstützung im Rahmen der Sozialisation leisten zu können, ist die Einstellung von Interventionskräften, mindestens ein/e Sozialarbeiter*in/ Soz-päd. zusätzlich zum Regelschlüssel 1 : 120 unabdingbar!

 

  • Im Förder- und Betreuungsbereich soll der individualisierte Bedarf personell entsprechend abgedeckt werden können. Auch hier müssen Personalschlüssel von 1 : 1 bis 1: 3 ermöglicht werden!

Frau Seyffert-Weiß, Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Herr Volker Hanke (von links nach rechts)

 

Bundespräsident Steinmeier besuchte am 13. und 14.11.2017 mit seiner Frau Elke Büdenbender den Freistaat Sachsen. Am Abend des 13.11. hatte er gemeinsam mit dem Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich ehrenamtlich tätige Bürger des Freistaates in das Kulturschloss Großenhain eingeladen.

Auch Volker Hanke war zu diesem Empfang geladen und nahm in Begleitung von Frau Seyffert-Weiß teil. In seiner Ansprache würdigte der Bundespräsident die Bedeutung des Ehrenamtes und ermutigte die Anwesenden weiterhin für andere einzutreten. Auch Volker Hanke und Frau Seyffert-Weiß hatten Gelegenheit zum kurzen persönlichen Gespräch und berichteten dem Bundespräsident von den Aktivitäten des Sprecherrates der Werkstatträte Sachsen.