Zum 01.01.2022 startete das seit langem geplante, 3-jährige Projekt der LAG. |
Hintergrund
„Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen sowie an der Gesellschaft teilzuhaben und sie mitzugestalten.“ (Die Bundesregierung, 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie).
Um die Chancen einer Beschäftigung für die Menschen mit Behinderungen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu erhöhen, sind weiterführende (Fort-) Bildungsmaßnahmen und Qualifizierungen nach den zwei Jahren des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten, also lebenslang im Arbeitsbereich, zwingend erforderlich. Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg und nach der erfolgreichen Etablierung von PRAXISBAUSTEIN in Sachsen äußerten unsere MitarbeiterInnen in den Werkstätten zurecht den Wunsch, ähnliche zertifizierte Angebote im Arbeitsbereich zu erhalten. Das Projekt soll diesem Wunsch Rechnung tragen und wurde von Beginn an vom Freistaat Sachsen, im Konkreten dem Sozialministerium, unterstützt – inhaltlich sowie mit der Förderung über die Richtlinie Teilhabe.
Das Projekt ist in 3 Phasen gegliedert:
Phase 1: Bestandsanalyse vorhandener Bildungsangebote (sachsen- und bundesweit) mit wissenschaftlicher Auswertung
Phase 2: Praktische Erprobung empfohlener Modelle aus der Phase 1 in sächsischen Pilot-Werkstätten (ab 2023)
Phase 3: Auswertung der Ergebnisse aus den Phasen 1 und 2; Abschlussfachtag.
Begleitet werden soll das Projekt von einem Beirat, welcher aus wichtigen Partnern (u. a. die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, den Kammern, Kostenträger, etc.) besteht, um von Beginn an die Qualität der Angebote sicherzustellen und die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu klären. Dafür befinden sich die LAG WfbM und die Liga in den letzten Zügen der Abstimmung über die gemeinsame Kooperation. Die Liga wird den Vorsitz dieses Beirates übernehmen. Ein fester Sitz im Beirat ist dem Sprecherrat der Werkstatträte Sachsen, als Interessenvertretung der Zielgruppe, zugesprochen.
In Summe verfolgt das Projekt das Ziel, auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK einen Schritt weiter zu gehen und die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, sowohl in den Werkstätten als auch in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.