Vernetzung und Schulung der Frauenbeauftragten in Sachsen

Im Juni 2021 konnte das Projekt "Weiterbildung+ Peer-Schulung und Vernetzung der Frauenbeauftragten in sächsischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen" erfolgreich abgeschlossen werden.

Am 01. Januar 2022 startete das Projekt "FB+- Vernetzung und politische Arbeit der Frauenbeauftragten in Sachsen- zweite Phase des Aufbaus einer Interessenvertretung". 

Termine Regionalgruppentreffen der Frauenbeauftragten:

05. März 2024 in Naunhof Region Nordsachsen
21. März 2024 in Dresden Region Obere Elbe
11. April 2024 in Hohenstein-Ernstthal Region West-Sachsen
15. Mai 2024 in Herrnhut  Region Ost-Sachsen
28. Mai 2024 in Chemnitz   Region Chemnitz-Erzgebirge

 

Die 5 wesentlichen Aspekte für das Folgeprojekt konkretisieren sich wie folgt:

2.1 Bildungsangebote und Vernetzung in den 5 Regionalgruppen

Regelmäßige Bildungsangebote in den Regionalgruppen sollen ein kontinuierliches Kennenlernen, eine barrierefreie Kommunikation, die Festigung, Erweiterung und Aktualisierung von Kenntnissen sowie einen Austausch auf Augenhöhe befördern.

Der kontinuierliche Austausch wird die Frauenbeauftragten weiter ermutigen, ihre Erfahrungswelt bereichern und ihre Kompetenzen stärken. Nicht nur das Wissen um vergleichbare Problemlagen bei allen Frauenbeauftragten, sondern vor allem die gemeinsam erarbeiteten Handlungsoptionen führen zu einem starken Rückhalt durch das Netzwerk für jede Einzelne. Vernetzung schützt vor Überforderung.

 

2.2 Etablierung der Peer-Unterstützerinnen in den Regionalgruppen

Neben der Projektkoordinatorin ist in jeder Regionalgruppe eine Frauenbeauftragte als Peer- Unterstützerin tätig. Sie steht den Frauenbeauftragten niedrigschwellig als erste Anlaufstelle und Ansprechpartnerin auf Augenhöhe zur Verfügung.

Die in den Regionalgruppen bereits als Peer-Unterstützerin ernannten Frauen benötigen noch weitreichende Förderung, um innerhalb dieses Kreises ein Mehr an Verantwortung zu übernehmen und als Ansprechpartnerinnen zu wirken.

Die Peer-Unterstützerinnen sollen gemeinsam mit der Koordinatorin die Bildungs- und Vernetzungstreffen inhaltlich vorbereiten und eine assistierende Rolle in den Treffen übernehmen. Diese herausgehobenen Aufgaben werden bei den Frauenbeauftragten Barrieren beim Anfordern von Unterstützung senken und die Selbstvertretungskompetenz des Netzwerkes stärken.

 

2.3 Schaffung einer nachhaltigen Arbeitsfähigkeit des Netzwerkes der Frauenbeauftragten

 

2.4 Kompetenzentwicklung in der Amtsausübung

Das Bewusstsein der Frauenbeauftragten für die Grenzen ihrer Tätigkeit ist zu schärfen, denn nicht jedes Anliegen einer Frau ist ein Auftrag für die Frauenbeauftragte.

Handlungskompetenzen der Frauenbeauftragten sind dahingehend zu entwickeln, dass Hilfeangebote aufgezeigt und zu professioneller Hilfe vermittelt werden kann. Dabei müssen die Frauenbeauftragten das Ziel verfolgen, dass hilfesuchenden Frauen selbständig die Unterstützung externer Angebote und Institutionen (z. B. Beratungsstellen, Frauenhäuser, Polizei) in Anspruch nehmen.

Eine wichtige Komponente in der Amtsausübung ist die Fähigkeit zu Abgrenzung und Distanz zu belastenden Situationen, mit denen die Frauenbeauftragten in ihrer Amtsausübung konfrontiert werden. Hier sind geeignete Coachings oder Angebote zur Supervision durch die Koordinatorin vorzuhalten.

Letztlich sind die Frauenbeauftragten auch dahingehend zu befähigen, werkstattinterne Angebote (Sprechzeiten, Inforunden, Gesprächskreise) vorzuhalten und auszufüllen sowie die Infrastruktur an Hilfsangeboten vor Ort zu erschließen.

 

2.5 Politische Interessenvertretung - Wirksamkeit nach außen

Eine starke Stimme der Frauenbeauftragten für Gleichberechtigung und Empowerment von Frauen mit Behinderung sowie zur Verbesserung deren gesellschaftlicher Partizipation ist ein wesentliches Ziel für die zweite Projektphase.

Die besondere Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung oder der überproportional hohe Anteil von Grenzverletzungen gegenüber diesen Menschen sind in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Und gerade Frauen mit Behinderung stehen öffentliche Hilfesysteme wegen fehlender Barrierefreiheit oder der Hilflosigkeit manch professioneller Berater nur bedingt zur Verfügung.

Menschen mit Behinderung haben häufig nicht gelernt, eigene Interessen einzubringen und zu vertreten - eine starke, institutionalisierte Selbstvertretung wird zu ihrer Ermächtigung beitragen. Eine Sensibilisierung gegenüber den realen Benachteiligungen von Frauen ist mit kontinuierlicher Aufklärung und der Offenlegung der Realitäten zu erreichen. Neben der Wirkung auf die Werkstätten als wesentlichen Bezugsraum der Frauen soll eine geeignete Lobby- und Öffentlichkeitarbeit auch auf die gesamtgesellschaftlichen Mängel im Hilfesystem hinweisen.