Am 16.12.2016 verabschiedete der Bundesrat in seiner 952. Sitzung das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Bereits am 7. Dezember 2016 empfahl der Ausschuss Arbeit, Integration und Soziales des Bundesrates in seiner 871. (Sonder-)Sitzung dem Plenum, dem Gesetz zuzustimmen.

Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Allerdings werden die einzelnen Neuerungen, die auch die Teilhabe am Arbeitsleben betreffen, nicht alle sofort wirksam, sondern treten in einer vierstufigen Staffelung in Kraft. Die wichtigsten Eckpunkte dabei sind:

2017
Die Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Außerdem wird das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte verdoppelt und der Freibetrag in der Anrechnung des Werkstattentgeltes auf die Grundsicherung erhöht.

2018
Das neu gestaltete Teilhabeplanverfahren, die Regelungen zur unabhängigen Teilhabeberatung, ein bundesweites Budget für Arbeit und die Regelungen für andere Anbieter zur Teilhabe am Arbeitsleben treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenso ergeben sich wesentliche Änderungen im Vertragsrecht.

2020
Ab 2020 werden die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Dies wird sich insbesondere bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Werkstätten als auch im Bereich Wohnen bemerkbar machen. Ferner gilt ab dem 1. Januar 2020 das neue Gesamtplanverfahren und auch die Vermögensfreibeträge für Menschen mit Behinderung werden noch einmal nach oben angepasst.

2023
Nach einer Evaluierungsphase der neuformulierten ICF-basierten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe treten diese in einer vierten Stufe zum 1. Januar 2023 in Kraft, sofern bis dahin eine Verordnung mit konkreten Regelungen zum Personenkreis sowie zum Inhalt und Verhältnis der Lebensbereiche erlassen wurde. Bis dahin gelten die alten Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe.

Die Mehrheit der Ländervertreter bestätigte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass das BTHG eine gute Grundlage für die nächsten Jahre bilden wird. Einig waren sich die Länder auch darin, dass die Finanzierung der Leistungsverbesserungen durch den Bund nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Jedoch habe man sich auf eine Evaluierung der Kosten in den nächsten Jahren geeinigt und wird 2020 noch einmal über die Kostenverteilung verhandeln müssen.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Thüringen, dagegen kritisierte das Gesetz deutlich. Denn aus Thüringer Sicht bleibe das Gesetz trotz einiger Verbesserungen hinter den Erwartungen zurück.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS Gabriele Lösekrug-Möller freute sich über die grundsätzliche Unterstützung des Gesetzes durch die Länder. Es sei ein Schritt hin zu mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung.