Übergabe Fördermittelbescheid Staatsministerin Köpping beim KSV

Am Donnerstag, den 04.06.2020, überreichte Frau Staatsministerin Petra Köpping den Fördermittelbescheid an den Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV), Herrn Andreas Werner.

Die Übergabe fand in der Geschäftsstelle des KSV in Leipzig statt. Neben der Staatsministerin waren u. a. Herr Landrat Henry Graichen vom Landkreis Leipzig und MdL Holger Mann aus Leipzig anwesend.

Auch die sächsischen Werkstätten wurden durch Frau Katrin Kreatzig, Diakonie am Thonberg, und zwei ihrer Werkstatträtinnen sowie Frau Susann Mühlner, LAG WfbM Sachsen e. V., vertreten.

Auch wenn sonst viel über Geld im Landtag diskutiert wird, diese Förderung sei ohne Diskussion vom Landtag beschlossen worden, schilderte Frau Staatsministerin Köpping. „Wir unterstützen auch hier sehr gerne die Menschen, die nicht so eine starke und laute Lobby haben“, so Köpping weiter.

Der Verbandsdirektor Werner betonte die außergewöhnliche und sensationelle, sozialpolitische Leistung des Freistaates, welche aktuell bundesweite Anerkennung findet. Mit der Zusage der vereinbarten Kostensätze seitens des KSV für die Leistungen der Werkstätten für den Zeitraum des Betretungsverbotes und jetzt die Fördermittel für die Grundlöhne der Beschäftigten sind die Werkstätten nun finanziell durchgängig abgesichert, so Werner.

Dem Dank schloss sich Landrat Graichen an. Dadurch spüre man, dass auch sozialpolitische Bereiche im Fokus stehen. Hier geht der Freistaat vorbildlich und bundesweit bisher einmalig voran und gewährleistet eine schnelle und unbürokratische Unterstützung. Gleichzeitig richtete er auch seinen Dank an zwei Werkstätten im Landkreis (Diakonie Borsdorf und Lebenshilfe Borna), die sofort zu Beginn der Krise den Landkreis durch die Produktion von Mund-Nasen-Schutz unterstützten.

Natürlich ließen auch wir es uns nicht nehmen: im Namen des Vorstandes der LAG WfbM Sachsen und im Namen aller sächsischen Werkstätten dankte Frau Mühlner der Staatsministerin und dem Freistaat Sachsen für die schnelle Unterstützung und das einmalige Programm der Staatsregierung. Schon zu Beginn der Krise machten wir auf die fehlende Absicherung der Grundlöhne aufmerksam. Dass dies so zeitnah mit einem Förderprogramm gelöst wird, darüber sind wir sehr glücklich. Und auch die Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in den letzten Wochen, welche auf Arbeitsebene unproblematisch und oft auf sehr kurzem Wege möglich war, schätzen wir besonders.

(Bildrechte: LAG WfbM Sachsen e. V.)

Übergabe Fördermittelbescheid Staatsministerin Köpping an KSV

Hintergrund:
Mit dem COVID-19 Ausbruch wurde für alle sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen ab dem 21. März 2020 per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für die Beschäftigten erlassen. Nur in besonderen Fällen konnten Ausnahmen unter strengen Auflagen zugelassen werden. Somit war es für die meisten Beschäftigten nicht möglich, ihr Arbeitsentgelt zu erwirtschaften. Aufgrund der von normalen Wirtschaftsunternehmen abweichenden Strukturen einer Werkstatt und dem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis der Beschäftigten zur Werkstatt, besteht für die Beschäftigten kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, um den Einkommensausfall auszugleichen. Mit dem Förderprogramm schuf der Freistaat Sachsen ein Kurzarbeitergeld-Äquivalent. Damit werden die Grundlöhne aller Beschäftigten gefördert, die während der Zeit des Betretungsverbotes nicht in die Werkstatt kommen und ihren Lohn erwirtschaften konnten.