Mit der Corona-Schutz-Verordnung des SMS ab 14.12.2020 wurde ein Betretungsverbot angeordnet. Notbetreuung und Ausnahmemöglichkeiten vom Betretungsverbot sind durch die Werkstattleitung möglich. Das Erfordernis eines abgestimmten Arbeitsschutz- und Hygienekonzepts wurde um die Einbeziehung einer abgestimmten Testkonzeption erweitert.

Die jeweils aktuelle Verordnung und weitere Bekanntmachungen finden Sie auf der Website: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html